1939 wurde in der Strafanstalt Zug der Doppelmörder von Rapperswil, Paul Irniger, mit der Guillotine hingerichtet.

Paul Irniger, der Doppelmörder von Rapperswil, wird von Polizisten abgeführt.
Am Morgen des 25. August 1939 wurde Paul Irniger von zwei Kantonspolizisten auf den Hof der Strafanstalt Zug gebracht und dem Scharfrichter übergeben. Dieser band ihn mit Lederriemen auf ein Brett. Irniger wurde unter das Fallbeil der Guillotine geschoben, sein Hals mit einer Metallmanschette fixiert. Um viertel vor fünf Uhr betätigte der Henker den Auslösemechanismus der Guillotine, Sekunden später war der Doppelmörder von Rapperswil tot.
Am 9. August 1937, am späten Nachmittag, verhaftete der in Rapperswil stationierte Landjäger Alfons Kellenberger beim Seedamm einen jungen Mann. Dieser wurde verdächtigt, in ein Ferienhaus in Hurden und in die Kirche in Egg eingebrochen zu haben. Auf seine Spur war die Polizei gekommen, weil der junge Mann versuchte, einem Optiker an der Jonastrasse einen Feldstecher zu verkaufen. Der Optiker erkannte das Fernglas als gestohlen und benachrichtigte die Polizei.
Bei seiner Verhaftung nahm Kellenberger dem Verdächtigen, er wurde inzwischen als Paul Irniger identifiziert, eine gestohlene Armeepistole ab. Gerade als der Landjäger Irniger in eine Zelle des Polizeipostens in Hundskehre bringen wollte, zog dieser eine weitere Waffe und schoss den überraschten Kellenberger nieder. Der Landjäger Kellenberger, von sechs Schüssen getroffen, war auf der Stelle tot.
Irniger hingegen entwendete ein Velo und floh damit in Richtung Bahnhof. Bei der Passerelle überquerte er die Geleise und verschwand in Richtung Strandweg. Bereits kurz nach den Schüssen nahmen Passanten die Verfolgung des Flüchtigen auf und verfolgten diesen an den Obersee. Dabei schoss Irniger immer wieder rückwärts in Richtung seiner Verfolger. In der Nähe der Jugendherberge, bei der heutigen Eishalle, versuchte Josef Döbeli, ein Chauffeur aus Rapperswil, den Fliehenden zu fassen, wurde von diesem aber in den Bauch geschossen und musste von ihm lassen. Döbeli erlag kurz darauf in der Jugendherberge seinen Verletzungen. Irniger gelang es, sich im Schilf zu verstecken, doch seine aufgebrachten Verfolger, mittlerweile etwa 30 Personen, zogen den Kreis um ihn enger und konnten ihn schliesslich fassen. Dabei wurde er von der empörten Meute arg zugerichtet, wie die «Neue Zürcher Zeitung» damals schrieb. Tags darauf wurde Paul Irniger ins Gefängnis nach St. Gallen überführt, wo er vernommen
wurde.
Der Prozess in St. Gallen
Ende April 1938 wurde Paul Irniger vor dem Kantonsgericht in St. Gallen der Prozess gemacht. Die Richter befanden den Angeklagten des fortgesetzten Mordes für schuldig und verurteilten ihn zum Tode. Ein Urteil, dem damals eine gewisse Brisanz nicht abzusprechen war. Im Juli desselben Jahres sollte nämlich das Schweizer Stimmvolk über die Einführung des neuen eidgenössischen Strafgesetzbuches abstimmen. Dieses sollte der Schweiz ein einheitliches Strafrecht bringen, und in diesem war die Todesstrafe nicht mehr vorgesehen. Der Kanton St. Gallen kannte zwar seit der Wiedereinführung 1883 die Todesstrafe, sie wurde jedoch nicht mehr vollstreckt. So standen der Regierungsrat und der Grosse Rat vor der Frage, wie mit Irniger zu verfahren sei. Der Regierungsrat sah sich auf Grund der Ausbruchsgefahr und der Gemeingefährlichkeit Irnigers ausser Stande, dem Grossen Rat eine Begnadigung zu empfehlen. Der Grosse Rat jedoch folgte nicht der St. Galler Regierung und begnadigte Irniger im Mai 1938 zu einer lebenslangen Zuchthausstrafe.
Nach der Begnadigung verlangten die Zuger Behörden die Auslieferung Irnigers. Während der Ermittlungen zum Prozess in St. Gallen gestand Irniger, im Dezember 1933 bei Baar einen Raubmord an einem Taxifahrer begangen zu haben. Für diesen dritten Mord musste sich Irniger im Juli 1939 in Zug verantworten. Auch das Zuger Strafgericht befand Irniger des Mordes schuldig und verurteilte diesen zum Tode. Dieses Mal verzichtete Irniger auf ein Begnadigungsgesuch, so dass das Urteil am 25. August 1939 vollstreckt wurde.
Zwar hatte das Schweizervolk im Juli 1938 die Einführung des neuen Strafgesetzbuches knapp angenommen, es trat allerdings erst am 1. Januar 1942 in Kraft. Zu spät für Paul Irniger und Hans Vollenweider, der 1940 in Sarnen für den Mord an einem Polizisten hingerichtet wurde.



